Organisation

Rechte & Pflichten 

Wie in einem Verein üblich, ist auch die Mitgliedschaft im FC Rebstein mit Rechten und mit Pflichten verbunden. Um in Zukunft keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sind nachstehend die wichtigsten Grundsatzregeln des FC Rebstein aufgeführt.

Abschliessend ist zu vermerken, dass diese Aufstellung von Rechten und Pflichten lediglich die Wichtigsten umfasst und nicht komplett ist.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in uns.

Rechte / Pflichten / Anstandsregeln eines FCR – Spielers 

Ein FC – Aktivmitglied hat das Recht auf:

  • eine Teilnahme an Trainings, Trainingsspielen und Meisterschaftsspielen und einem Turnier pro Kalenderjahr.
  • ein Fussballdress (Trikot, Hosen, Stulpen) für die Spiele mit nachfolgender Reinigung des Dresses, sowie sämtlichem benötigten Trainingsmaterial. (Ball, Überwürfe,…)
  • Die Bezahlung aller Verbandskosten, Schiedsrichterkosten, Energie- und Unterhalts-kosten durch den FC Rebstein. (ausgenommen Bussen für Verwarnungen / rote Karten …) 
  • die Benützung der Fussballanlage während des Trainings und der Spiele inklusive Duschraum.
  • einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb mit möglichst ausgebildeten Trainern.

Ein FC – Aktivmitglied hat die Pflicht:

  • den Jahresbeitrag entsprechend dem GV-Beschluss termingerecht zu bezahlen.
  • die Kosten für die Erstellung einer Spielerlizenz (Pass) zu bezahlen. (einmalig)
  • die vom Verband verfügten Bussen für Verwarnungen, Platzverweise zu bezahlen.
  • bei etwelchen Arbeiten auf und um den Fussballplatz nach Bedarf Frondienst zu leisten.
  • bei anfallenden Festen (Pokalturnier,…) als „Helfer“ zur Verfügung zu stehen.
  • Leihgaben des FC Rebstein (Trainingsanzüge, Taschen,…) bei einem etwelchen Wechsel in einen anderen Verein zurückzugeben.

Anstandsregeln:

  • Da ein Mitglied des FC Rebstein den Verein verkörpert, bestehen wir auf die Einhaltung grundsätzlicher Anstandsregeln. Beleidigungen und/oder Angriffe an Mitspielern, Gegnern, Schiedsrichtern, Trainern, Zuschauern, … wird im Vergehens-fall situationsbezogen geahndet und kann zum sofortigen Ausschluss aus dem FC Rebstein führen. (Siehe Krisenmanagement)
  • Die Bezahlung des Jahresbeitrags berechtigt in keinem Fall zu derartigem Handeln!

Rechte / Pflichten / Anstandsregeln eines/einer FCR – Junior:in

Er/Sie hat das Recht auf:

  • eine Teilnahme an Trainings, Turnieren und Spielen.
  • ein Fussballdress (Trikot, Hosen, Stulpen) für die Spiele mit nachfolgender Reinigung des Dresses.
  • die Benützung der Fussballanlage während des Trainings und der Spiele inklusive Duschraum.
  • einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb mit möglichst ausgebildeten Trainern entsprechend dem Alter.

Er/Sie hat die Pflicht:

  • den Jahresbeitrag entsprechend dem Alter termingerecht zu bezahlen.
  • bei etwelchen Arbeiten auf und um den Fussballplatz nach Bedarf Frondienst zu leisten.
  • bei anfallenden Festen (Pokalturnier,…) als „Helfer“ zur Verfügung zu stehen.
  • Leihgaben des FC Rebstein (Trainingsanzüge, Taschen,…) bei einem etwelchen Wechsel in einen anderen Verein zurückzugeben.

Anstandsregeln:

  • Da ein Junior den FC Rebstein verkörpert, bestehen wir auf die Einhaltung grundsätzlicher Anstandsregeln. Beleidigungen und/oder Angriffe an Mitspielern, Gegnern, Schiedsrichtern, Trainern, Zuschauern, … wird im Vergehensfall situationsbezogen geahndet und kann zum sofortigen Ausschluss aus dem FC Rebstein führen. (Siehe Krisenmanagement)
  • Die Bezahlung des Jahresbeitrages berechtigt in keinem Fall zu derartigem Handeln!

Stellenbeschreibungen 

Aktivobmann2022.pdf
Aktuar2022.pdf
Anlagenchef2022.pdf
Eventmanager2022.pdf
Finanzen2022.pdf
Juniorenobmann2022.pdf
Marketing2022.pdf
Praesident2022.pdf
Spiko2022.pdf
Sportvereint2022.pdf
Vizepraesident2022.pdf